Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für alle unverbindlichen
Anfragen als auch für verbindliche Buchungen und Abonnements bei dem Tennis-
und Squashpark Rothaargebirge. Sowie für alle Leistungen (Veranstaltungen,
Turniere) an den Auftraggeber (Gast, Verein).
Die
Reservierung von einzelnen oder mehreren Tennisplätzen bzw. Squashcourts sowie
die Vereinbarung sonstiger Leistungen (Nutzung der Gastronomie, Sauna,
Sonnenbank, Telefonanlage,...) werden
mit der Bestätigung für beide Parteien verbindlich. Im Regelfall reicht die
telefonische oder fernkopierte Willenserklärung des Auftraggebers aus. Das
Spielen ist nur zu den angemieteten Zeiten gestattet.
Um
Missverständnisse zu vermeiden, sollten alle Änderungen und Stornierungen
direkt mit dem Personal des Tennis- und Squashparks Rothaargebirge vorgenommen
werden.
Einzelstunden:
Bei
Stornierungen von einzelnen Spielstunden erlischt die Zahlungspflicht nicht
automatisch. Einzelne Spielstunden können spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn
kostenfrei storniert werden, ansonsten wird diese im vollen Umfang in Rechnung
gestellt, dass gilt auch bei Verhinderung durch höhere Gewalt (Krankheit,
verschneite Straßen, usw.).
Abonnements:
Vereinbarte
Abonnements können spätestens 6 Wochen vor der Saison bzw. vor dem
Abonnement-Beginn kostenfrei storniert werden, ansonsten wird das Abonnement im
vollen Umfang in Rechnung gestellt, dass gilt auch bei Verhinderung durch
höhere Gewalt (Krankheit, Arbeitsplatzwechsel, usw.). Abonnement-Spielstunden
die zum vereinbarten Termin nicht wahrgenommen werden, können nur dann auf
andere Termine verschoben werden, wenn dies frühzeitig vereinbart worden ist,
d.h. spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn, ansonsten verfällt die Spielstunde.
Dass gilt auch bei Verhinderung durch höhere Gewalt (Krankheit, verschneite
Straßen, usw.). Versäumte, bzw. verschobene Abonnement-Spielstunden verfallen automatisch
mit dem Beginn der jeweils neuen Wintersaison. Eine Abonnement-Spielstunde ist
auf andere Personen übertragbar.
Sommersaison
bedeutet der Zeitraum von Mai bis September
(genaue
Datumsangabe siehe Aushang)
Die
Preise verstehen sich grundsätzlich inklusive der derzeit gültigen MwSt und
Bedienungsgeld, siehe gültige Preisliste und gültige Getränkekarte
(Preisänderungen vorbehalten). Rechnungen sind generell sofort ohne Abzug bar
zu begleichen. Abonnements-Rechnungen können per Banküberweisung beglichen
werden. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Der
Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine
Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Der Tennis- und Squashpark übernimmt
keine Haftung bei Verlust oder Beschädigungen von jeglichen Wertsachen. Auch
die Verwahrung der Garderobe obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes. Die
Nutzung der gesamten Anlage, inklusive Gehwege und Parkplatz, erfolgt auf
eigene Gefahr. Die Betreiber haften nicht gegenüber dem Eigentum Dritter.
Eltern haften für Ihre Kinder. Es gilt die Hallenordnung bzw. Hausordnung.
(siehe Aushang)
Generell
wird vereinbart, dass der Verzehr von eingebrachten Speisen und Getränken nicht
gestattet ist.
Die
Betreiber der Anlage sind jederzeit berechtigt den Vertrag bzw. das Abonnement
zu lösen, falls der Gast / die Gästegruppe nachweislich dem Ruf, der Sicherheit
und dem Ansehen des Hauses schadet. Dies gilt auch für alle anderen
Verträge im Falle höherer Gewalt oder
bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, sowie binnen der beidseitig
vereinbarten Stornofristen.
Für
alle Vertragspartner des Tennis- und Squashparks Rothaargebirge und evtl.
anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Siegen vereinbart.
Bei
Veranstaltungen (Turnieren,...) behalten wir uns das Recht für
Terminverschiebungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Bedingungen zum Abschluss von Verträgen unwirksam sein, so berührt das die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen
gilt eine ihr möglichst nahekommende
Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.
Hilchenbach-Dahlbruch,
den 01.08.2002